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Ausgabe 21/21

Allgemeine Mining Informationen

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Abschreibung bei ASIC-Minern

Warum ASIC-Miner abgeschrieben werden müssen

ASIC-Miner gehören steuerlich zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern, weil sie über mehrere Jahre genutzt werden und dabei kontinuierlich an Wert verlieren. Sie gelten als Computerhardware und werden deshalb genauso behandelt wie Server oder andere IT-Geräte. Dieser Ansatz ist sinnvoll, denn Mining-Hardware unterliegt einem besonders schnellen technischen Fortschritt, verliert mit jeder neuen Gerätegeneration an Effizienz und wird durch den dauerhaften Betrieb sichtbar beansprucht. Die Abschreibung bildet genau diesen Wertverlust ab und sorgt dafür, dass Miner ihre Investitionen steuerlich korrekt erfassen können.

Drei Jahre lineare Abschreibung als feste Regel

Steuerlich ist klar geregelt, dass Computer und damit auch ASIC-Miner über einen Zeitraum von drei Jahren linear abgeschrieben werden müssen. An dieser Vorgabe wird nicht gerüttelt, denn sie stammt aus der offiziellen AfA-Tabelle. Für Miner bedeutet das, dass der Anschaffungspreis des Geräts gleichmäßig auf drei Jahre verteilt wird und jedes Jahr exakt ein Drittel steuerlich geltend gemacht werden kann. Ein Miner für dreitausend Euro führt also jedes Jahr zu einer Reduktion des steuerlichen Gewinns um eintausend Euro. Diese lineare Abschreibung schafft Planungssicherheit und entspricht gleichzeitig der tatsächlichen Nutzungsdauer eines ASICs, denn nach drei Jahren hat Mining-Hardware in den meisten Fällen ohnehin ihren wirtschaftlichen Zenit überschritten.

Warum Mining im Hosting immer gewerblich ist

Wer Mining über ein Hosting-Unternehmen betreibt, befindet sich automatisch im gewerblichen Bereich. Das liegt daran, dass Hosting grundsätzlich eine strukturierte, auf Dauer ausgelegte Tätigkeit darstellt, die darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Damit erfüllt Mining im Hosting alle Merkmale eines Gewerbebetriebs. Diese gewerbliche Einordnung ist für Miner ein Vorteil, denn sie bedeutet, dass die Abschreibung der ASIC-Hardware immer möglich ist. Es spielt keine Rolle, ob nur ein einzelner Miner betrieben wird oder dutzende Geräte – sobald Hosting genutzt wird, handelt es sich steuerlich nicht mehr um ein Hobby, sondern um eine betriebliche Tätigkeit, deren Betriebsmittel voll absetzbar sind.

Wie die Abschreibung in der Praxis angewendet wird

In der Praxis ist die Abschreibung sehr unkompliziert. Nach dem Kauf eines ASIC-Miners werden die Anschaffungskosten verbucht und das Gerät als Computerhardware mit einer dreijährigen Nutzungsdauer eingetragen. Ab dem Monat der Anschaffung beginnt die lineare AfA. Wird ein Miner etwa im Mai angeschafft, wird er im ersten Jahr anteilig ab Mai abgeschrieben, in den folgenden beiden Jahren dann jeweils im vollen Jahresumfang. Die so verbuchten Abschreibungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn und reduzieren die steuerliche Belastung des Mining-Betriebs deutlich. Wird ein Miner während oder nach der Abschreibungszeit verkauft, wird der Verkaufspreis mit dem verbliebenen Buchwert verrechnet. Liegt der Erlös über dem Restwert, entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn. Liegt er darunter, entsteht ein steuerlich wirksamer Verlust.

Warum die Abschreibung für Miner wirtschaftlich so wichtig ist

Die dreijährige Abschreibung ist für Miner ein zentrales Element der Wirtschaftlichkeit. Mining verursacht hohe laufende Kosten, insbesondere Strom und Hosting, und die Anschaffungskosten von ASICs sind ebenfalls erheblich. Durch die AfA wird dieser finanzielle Aufwand steuerlich abgefedert. Gleichzeitig passt die dreijährige Nutzungsdauer perfekt zur Realität des Marktes. Kaum ein Miner ist nach drei Jahren noch effizient genug, um profitabel betrieben zu werden, und viele Miner tauschen ihre Geräte schon früher aus. Die steuerliche Abschreibung deckt diesen Wertverlust nahezu vollständig ab und sorgt dafür, dass der wirtschaftliche Druck durch die Anschaffungskosten nicht in einem einzigen Jahr entsteht, sondern sich harmonisch über drei Jahre verteilt.

Fazit: Klare Regeln und klare Vorteile für Mining-Betriebe

Die Abschreibung von ASIC-Minern folgt festen und eindeutigen Regeln. Jeder Miner wird wie ein Computer behandelt und muss linear über drei Jahre abgeschrieben werden. Für Miner, die über Hosting arbeiten, ergibt sich daraus ein besonders großer Vorteil, denn diese Tätigkeit gilt immer als gewerblich und ermöglicht damit eine vollständige steuerliche Absetzbarkeit der Hardware. Durch die klare steuerliche Einordnung, die einfache lineare AfA und die realitätsnahe Nutzungsdauer entsteht ein transparentes System, das Miner wirtschaftlich entlastet und es ihnen ermöglicht, ihre Investitionen strukturiert und korrekt zu verrechnen.

Vorteil mit NexMine: Mehr Flexibilität dank Ratenzahlung

Ein entscheidender Vorteil für Miner, die ihre Hardware bei NexMine erwerben, ist die Möglichkeit, ASIC-Miner bequem in Raten zu bezahlen. Damit wird der Einstieg ins Mining nicht nur steuerlich, sondern auch finanziell leichter. Während die AfA über drei Jahre wirkt, können Miner ihre Liquidität durch flexible Zahlungsmodelle schon ab dem ersten Monat entlasten. NexMine verbindet eine faire Preisgestaltung mit der Option, Anschaffungskosten planbar und ohne große Einmalbelastung zu stemmen. Das macht es besonders attraktiv, auch größere oder modernere Geräte einzusetzen, ohne sofort das gesamte Kapital binden zu müssen.

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